Vom Informations- und Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit e.V. (IDA) NRW
http://www.ida-nrw.de/Diskriminierung/html/fglossar.htm
Urteil des Amtsgerichts Schwäbisch Hall vom 15. Juni 2000:
Wer einen Schwarzen öffentlich als “Neger” bezeichnet, darf ungestraft “Rassist” genannt werden.
Stellungnahme des schweizer Presserates
weshalb „Schwarzafrikaner“ keine diskriminierungsfreie und genügende Bezeichnung für Menschen ist
Informationen zum korrekten sprachlichen Umgang
mit rechtsextremistischen oder rassistisch motivierten Straftaten
Informationstext
Warum nicht “Neger”?
FAQ
Antworten auf viele sprachliche Fragen, die Weisse an Schwarze haben
„SCHWARZ – BLACK – AFRO“
Beleidigung im Wörterbuch – Fallstudie
Argumentesammlung und umfangreiche Dokumentation der wehrhaften Reaktionen.
Magazin „SPIEGEL“ findet rassistische Beleidigungen lustig
der braune mob e.V. über den Kampf um sprachliche Herrenrechte