Der Braune Mob e.V. | Kölner Polizei: “Afrikaner sprach akzentfrei deutsch”
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Kölner Polizei: “Afrikaner sprach akzentfrei deutsch”

Kölner Polizei: “Afrikaner sprach akzentfrei deutsch”

Polizeisprecher zieht völkisches Menschenbild der Realität vor

Unter anderem, weil die Software dies vorgebe, rechtfertigt ein Sprecher der kölner Polizei die Verwendung des Begriffes “Afrikaner” für schwarze Menschen jedweder Herkunft. Im Falle eines zur Fahndung ausgeschriebenen Mannes, der “akzentfrei deutsch spricht” und sich -was nicht überrascht- auch als Deutscher herausstellte, scheint dies besonders unlogisch.

Besonders erstaunen die Wege, die im Antwortbrief der Polizei gegangen werden, um diese “Logik” zu verteidigen: u.a. Wird eine “Afrika-Redaktion” dazu befragt, ob man nun Deutsche “Afrikaner” nennen darf oder nicht, Peter Handtke wird erwähnt und ein amerikanischer Genetiker zitiert. Erfrischend.

Ursprünglicher Brief von uns
Interessante Antwort der Polizei Köln (neu eingestellt)
Unsere Antwort (neu)

 

Ursprünglicher Brief von uns:
an: info@polizei-koeln.de

(..)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir sind ein u.a. aus Journalisten und Autoren bestehender eingetragener und gemeinnütziger media-watch Verein, der sich für einen rassismusfreien Umgang der Medien und Öffentlichkeit mit schwarzen Menschen einsetzt. Hierzu gehört auch Monitoring öffentlicher Aussagen und Darstellungen seitens der Polizei.

Bürgerinnen und Bürger haben uns heute auf eine Ihrer Fahndungsbeschreibungen aufmerksam gemacht, in der es auf Fahndungspostern an öffentlichen Plätzen und auf Ihrer Homepage unter dem Phantobild u.a. heißt, der Täter sei:

– Afrikaner.

doch darunter heißt es

– “sprach akzentfrei deutsch.”

http://www1.polizei-nrw.de/koeln/Fahndungen/Personen/article/akazienweg.html

Eine Bürgerin schrieb uns: “(…) Es wird nicht ersichtlich, woher dieser Punkt “Afrikaner” kommt – ob sie meinen “schwarz”, oder “Täter gab sich als Afrikaner aus”, oder was eigentlich, nehme aber an, dass eine Personenbeschreibung “dunklere Hautfarbe” in dem Fall hilfreicher und präziser gewesen wäre (…)”

In der Tat erbitten wir nun von Ihnen Auskunft darüber, ob Ihnen wirklich bekannt ist, dass der Mann Afrikaner ist, oder ob dies lediglich eine Mutmaßung ist und mit “Afrikaner” verdeutlicht werden sollte, dass der Mann schwarz ist. Dass diese beiden Zuschreibungen zu differenzieren sind und nicht dasselbe bedeuten, sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Sollten Sie nicht ganz sichere Kenntnis darüber besitzen, dass der Mann in der Tat Afrikaner ist, möchten wir an Ihre Logik appellieren und Sie dazu anhalten, diese Beschreibung umgehend aus der Fahndungsbeschreibung zu löschen.

Wenn der Mann akzentfrei deutsch spricht, ist er viel wahrscheinlicher einer der vielen hunderttausend schwarzen Deutschen, und somit nicht “Afrikaner” sondern “Europäer” (falls die Kommunikation der Herkunft von einem Kontinent Ihnen bei der Fahndung überhaupt weiterhelfen kann). Für den Fall, dass Ihnen seine Nationalität nicht bekannt ist, und Sie schreiben möchten, dass der Mann schwarz ist, empfiehlt sich die Vokabel “schwarz” oder notfalls “dunkelhäutig” (keinesfalls:
“farbig”/”Schwarzafrikaner” o.ä., siehe beigefügtes Infopapier).

Wenn dem Fahndungsaufruf allerdings ein Bild beigefügt ist, erübrigt sich ja eine zusätzliche und redundante Erwähnung der Hautfarbe, u.a. da seitens der Bürgerschaft sonst die Frage aufkäme, weshalb bei weißen mutmaßlichen Straftätern die Hautfarbe generell nie zusätzlich zum Bild genannt wird (denn ein Erkennungsmerkmal stellt “hellhäutig” in genau demselben Grad wie “dunkelhäutig” dar).

Ein aktuelles Infopapier haben wir beigefügt (es sollte wohl nicht nur ‘Informationen für Journalisten’ sondern auch ‘für Polizisten’ heissen…), das zwar eigentlich zu einem anderen Thema gehört, nichtsdestotrotz aber Informationslücken seitens des präzisen (und korrekten) sprachlichen Umgangs zu schließen vermag.

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie unser “update”, das Infopapier und unsere Aussagen in Ihrer Pressestelle und Kollegschaft verbreiten würden, da uns sicher allen gemeinsam im selben Ausmaß daran gelegen ist, Deutschlands Öffentlichkeit rassismusfrei zu gestalten.

Wir und andere Einrichtungen bieten auch an: Workshops “Nachrichten ohne Rassismus”, “Rassismusfreie Berichterstattung”, “Sprache ohne Rassismus”.

in Erwartung Ihrer Antwort grüßt Sie freundlich:

Noah Sow – Vorstandsvorsitzende
der braune mob e.V.
media-watch – schwarze deutsche in medien und öffentlichkeit

— www.derbraunemob.info —

Bitte beachten Sie, dass dieser Briefwechsel von uns öffentlich geführt wird, und wir dieses Anschreiben wie auch Ihre eventuelle Antwort zu Zwecken der Dokumentation und Aufklärung veröffentlichen.

 

Interessante Antwort der Polizei Köln (neu eingestellt)

 

Ihr Schreiben vom 02.06.2006

 

Sehr geehrte Frau Sow,

nach eingehenden Recherchen liegen mir zwischenzeitig alle Informationen und Unterlagen vor, die zur Beantwortung Ihres Schreibens erforderlich sind. In Ihrer E-Mail monierten Sie die nach Ihrer Auffassung unkorrekte Wortwahl bei der Personenbeschreibung eines polizeilich gesuchten Straftäters auf einem Fahndungsplakat der Kölner Polizei.

Eine mit Phantombild dargestellte männliche Person war dort u.a. als “Afrikaner” beschrieben worden, welcher zudem “akzentfrei deutsch sprach”. Sie bezeichnen diese Terminologie als undifferenziert und unlogisch, nach Ihrer Vorstellung hätte die Polizei den Gesuchten eher als “schwarz” oder “dunkelhäutig” bezeichnen müssen, zumal dessen Nationalität tatsächlich nicht bekannt war.

Lassen sie mich hierzu folgendes anmerken: Für ein traditionell hohes Maß an Weltoffenheit und Toleranz im Zusammenleben mit Menschen anderer Hautfarbe – seien sie Deutsche oder Ausländer – steht die Stadt Köln bekanntlich im Besonderen, und in diesem Selbstverständnis findet sich auch die Kölner Polizei. Mit anderen Worten: Es liegt der Kölner Polizei definitiv fern, aufgrund einer vordergründig missverständlichen Wortwahl Einzelpersonen oder auch ganzen Personengruppen die subjektive Wahrnehmung zu vermitteln, sie würden durch eine solche Darstellung diskriminiert.

Auch und gerade beim aktuellen Eklat um die geplante und – nach äußerst kontrovers geführten öffentlichen Diskussionen – nicht zustande gekommene Verleihung des Heine-Preises der Stadt Düsseldorf an den Schriftsteller Peter Handke (welcher sich positiv über die großserbische Politik Milosevics geäußert hatte) wurde jedoch wiederum deutlich, dass sich auch intellektuelle Kreise durchaus nicht immer einig sind in der Frage, wie man sich in Deutschland artikulieren darf respektive was man äußern darf, ohne infolgedessen auch unbeabsichtigt gegen die “political correctness” zu verstoßen.

Es liegen dem Lande Nordrhein-Westfalen keinerlei rechtsverbindliche Unterlagen vor, die im Hinblick auf öffentliche Verlautbarungen bzw. Publikationen eine explizite Diktion in Ihrem Sinne vorgeben. Hinsichtlich Ihres Schreibens im Bezug auf die korrekte Benennung schwarzer Mitmenschen konnte mir auf Befragen selbst die Afrika-Redaktion der Deutsche Welle, Bonn keine entsprechenden schriftlichen und verbindlichen Normen benennen, Diese plädiert zwar im vorliegenden Falle ebenfalls für die Bezeichnung “Schwarzer”, stellt jedoch – im Gegensatz zu Ihren Ausführungen in den “Informationen für Journalisten” – alternativ auch den Begriff des “Farbigen” anheim.

Als bindend für Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei werden selbstverständlich die seitens des Deutschen Presserates im sogenannten Pressekodex manifestierten joumalistisch-ethischen Richtlinien betrachtet. Dieser gibt unter Nr. 12 vor, dass niemand aufgrund “seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen oder nationalen Gruppe diskriminiert” werden darf Im vorliegenden Falle der Bezeichnung eines Schwarzen als “Afrikaner” vermag ich eine diskriminierende Wortwahl und somit einen Verstoß gegen diesen Pressegrundsatz nicht zu erkennen.

Des weiteren soll gemäß der Richtlinie 12.1 “Berichterstattung über Straftaten” u.a. die ethnische Zugehörigkeit von Verdächtigen oder Tätern nur Erwähnung finden, “wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht”, Hier ergibt sich meines Erachtens ein unmittelbarer Zusammenhang mit Nr. 3.4 aus dem innenministeriellen Medienerlass (“Zusammenarbeit der Polizei mit den Medien”): Demzufolge sind im Rahmen von Medienauskünften – analog anwendbar auf den Wortlaut von Fahndungsplakaten, bei denen es sich um Hilfsmittel der Öffentlichkeitsfahndung handelt, die naturgemäß der medialen Betrachtung unterliegen – Hinweise auf eine Beteiligung von Ausländern bzw. Minderheiten zu unterlassen . sofern nicht im Einzelfall ein Fahndungsinteresse besteht.”

Dieses Fahndungsinteresse ist im vorliegenden Falle selbstverständlich zu bejahen. Insbesondere hinsichtlich der Schwere der Tat (es handelte sich hierbei um eine äußerst brutale
versuchte Vergewaltigung) war eine explizite ethnologische Benennung im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung nicht nur zulässig, sondern auch erforderlich, um die aufgrund der hohen
kriminellen Energie des Täters realistisch zu befürchtende Begehung weiterer Straftaten zu verhindern.

Die Inhalte der öffentlichen Personenfahndung fußen aufgrund der entsprechenden polizeilichen Dienstvorschrift wesentlich auf Auswertungsergebnissen und Hinweisen wie z.B. Zeugenaussagen. Da das Verbrechensopfer die einzige Tatzeugin war, war folgerichtig deren Täterbeschreibung die alleinige Fahndungsgrundlage. Und die Geschädigte beschrieb im Rahmen der zeugenschaftlichen Vernehmung den Täter explizit als “Afrikaner”.

Aufgrund eines Erlasses des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen wurde zudem vor einigen Jahren eine erkennungsdienstliche Datenbank eingeführt, durch welche die bis dato übliche Lichtbildvorlagepraxis gegenüber Zeugen und Geschädigten auch hinsichtlich der Recherchefähigkeit und damit der Wiedererkennung von Tätern wesentlich optimiert wird; gleichzeitig wird hiermit j edoch auch datenschutzrechtlichen Belangen in hohem Maße Rechnung getragen. In diesem Programm ist unter dem Abfragekriterium “Personenbeschreibung (allgemein) Phänotypus” die Auswahlmöglichkeit “Afrikanisch” vorgegeben. Unter Anwendung dieser Recherche ist im Rahmen der Ermittlungen auch eine Lichtbildvorlage erfolgt.

Mit dem anthropologischen Begriff des sogenannten “Phänotypus” wird das durch Erbanlagen und Umwelt geprägte, unstrittig sehr unterschiedliche Erscheinungsbild der menschlichen Großgruppen umschrieben. Erlauben Sie mir, mich in diesem Zusammenhang auf den amerikanischen Genetiker CavalliSforza zu beziehen, der im Rahmen des “Human Genom Diversity Projects” u.a. zwischen “europiden” und “afrikanischen Gesichts- und Körpermerkmalen” differenziert (s. Lorenzo Ravagli, Die Wahrnehmung des Fremden, s. www.geistesleben.com). Der Begriff “afrikanisch” ist also offensichtlich auch in der aktuellen Genforschung in keiner Weise negativ belegt, zumal gerade Cavalli “rassisch bedingte Unterschiede” bestreitet und Afrika als genwissenschaftlich belegte”Wiege der Menschheit” verifiziert. Er schreibt zudem, “,.. dass der Unterschied zwischen Afrikanern und Nichtafrikanern am größten ist”. Dies alles belegt meines Erachtens, dass einer Verwendung von Begriffen wie “afrikanisch” oder ..Afrikaner” im Rahmen polizeilicher Öffentlichkeitsfahndung durchaus nichts Despektierliches oder sogar Rassistisches anhaftet, dass sie gleichwohl jedoch als Teil einer Personenbeschreibung zweckdienlich sein kann.

Die bereits erwähnte Polizeidienstvorschrift, an welcher sich die polizeilichen Fahndungsmaßnahmen zu orientieren haben, gibt folgerichtig als Auswahlkriterien für eine differenzierte Täterbeschreibung u.a. die Phänotypen “Europäisch / Asiatisch / Afrikanisch” vor. Hiermit soll bei nicht feststehenden Personen – völlig unabhängig von der jeweiligen, ohnehin nicht bekannten Staatsbürgerschaft – ausschließlich das Erscheinungsbild des Täters wertfrei beschrieben werden. Ungeachtet dessen, dass es selbstverständlich Millionen weiße bzw. hellhäutige Afrikaner gibt und ebenso unbestritten eine sehr große Zahl schwarzer Deutscher, lässt die Tatsache, dass afrikanische Menschen weit überwiegend schwarzer Hautfarbe sind, nach wie vor die legitime Assoziation zu, unter dem Terminus “Afrikaner” zunächst einen schwarzen Menschen zu verstehen, und das sicher ohne jede anachronistische -weil kolonialzeitliche – Wertung.

Desweiteren ist die Personenbeschreibung des Täters – in dem von Ihnen monierten Wortlaut – Teil der Ermittlungsakte und hat als Grundlage für den in dieser Sache erlassenen Gerichtsbeschluss
gedient. Eine Änderung dieser Personenbeschreibung wäre daher im Nachgang rechtlich ohnehin nicht möglich. Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass vor allem infolge der auf dem Fahndungsplakat publizierten Personenbeschreibung der Täter kurzfristig ermittelt und festgenommen werden konnte. Es handelt sich um einen deutschen Staatsangehörigen äthiopischer Abstammung, welchem darüber hinaus weitere Verbrechen nachgewiesen werden konnten, und gegen den Haftbefehl erlassen wurde.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen verständlich gemacht zu haben, dass die Personenbeschreibung auf dem fraglichen Fahndungsplakat der Kölner Polizei weder willkürlich erfolgt ist noch als Ausdruck rückwärtsgewandten Denkens oder sogar rassistischer Gesinnung gegenüber Menschen anderer Hautfarbe seitens der Kölner Polizei zu werten ist. In diesem Sinne verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Klinger

 

Unsere Antwort (neu)

 

Polizeipräsidium Köln
„Beschwerdemaganement“
Herr Gilles, Herr Klinger
Walter Pauli Ring 2-4
51103 Köln

HH, 29.3.2007

Betr: Falschangabe von Nationalität bei Fahndung

 

Sehr geehrter Herr Klinger,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort vom 13.5.2006.

Ihre Ausführungen haben uns verwundert. Um die Angelegenheit richtig einzuschätzen ist es unserer Ansicht nach gar nicht notwendig, sich in die Tiefen soziologischer Betrachtungen, Peter Handke und klassifizierenden Typologien (hier “Phänotypen”) zu begeben oder die eigene Integrität zu beteuern. Logik sowie eine Orientierung am europäischen Ist-Zustand gebieten simpel, dass Menschen mit dunkler Hautfarbe nicht pauschal als “Afrikaner” zu beschreiben sind, vor allem dann wenn sie sehr wahrscheinlich anderer “Nationalität” sind (und darüber hinaus über sie bekannt ist, dass sie “akzentfrei deutsch” sprechen).

Es stellte sich heraus, dass die von Ihnen als “Afrikaner” betitelte Person Deutscher war.

Ihre Beschreibung war also fehlerhaft. Dies scheint Sie nicht zu interessieren, unter anderem weil, wie Sie schreiben, Ihre Beschreibung zum Aufgreifen des Täters führte. Klar ist, dass eine korrekte Bezeichnung möglicherweise noch schneller zum Ergreifen geführt hätte (wenn explizit ein “Afrikaner” gesucht wird, verdächtigen viele sicher nicht einen Mann, der etwa auf dem Amt seinen deutschen Personalausweis vorlegt). Auch ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Verwendung etwa der Bezeichnung “dunkelhäutig” zu einem schlechteren Ergebnis der Fahndung geführt hätte. Durch Ihre Bezeichnung wird jedenfalls der Eindruck erweckt, ein “Afrikaner” habe die Tat begangen, und nicht ein Deutscher, wie es den Tatsachen entspricht. Das ist schade.

Weshalb Sie im übrigen in diesem Fall besondere Brutalität des Gesuchten herausstellen, einen amerikanischen Genetiker zuhilfe ziehen, um die Bewohner verschiedener Kontinente optisch zu differenzieren und eine “Afrika-Redaktion” konsultieren um sich über die korrekte Bezeichnung für deutsche Staatsbürger zu informieren, bleibt Ihr Geheimnis und der Sache nach wie vor nicht kausal verbunden. Es geht in dieser Angelegenheit ja nicht um die politisch korrekte Bezeichnung schwarzer Menschen, die wir vorzugsweise andernorts diskutieren, sondern darum, dass auch die Kölner Polizei nichts daran ändert, dass “Afrikaner” de facto Menschen sind, die eine der afrikanischen Nationalitäten innehaben, und “Deutsche” solche, die die deutsche Nationalität haben. Dies ist im Grunde gar nicht schwer zu verstehen und bedarf eigentlich keiner großen Diskussionen.

Durch Ihre Ausführungen ist ferner der Eindruck entstanden, dass Sie die Vorgaben der „Abfragekriterien“ Ihrer Datenbanksoftware für entscheidender dafür halten, wie schwarze Deutsche und schwarze Menschen in Deutschland zu beschreiben (und damit letztlich auch zu behandeln) sind, als dies durch Logik und sprachliche wie politische Korrektheit geboten wird. Wir teilen Ihnen deshalb rein informell mit, dass diese Art Ihrer Argumentation vielfältige historische Assoziationen zu wecken vermag.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie die Energie, die Sie dafür aufwenden, zu verteidigen, dass Sie bei Fahndungen Begriffe benutzen, die faktisch nicht richtig sind, in antirassistische Polizeiarbeit investieren würden. Abschließend möchten wir Sie dazu anhalten, die Angelegenheit sachlich zu betrachten sowie im Sinne der Bürgerschaft in Zukunft zu versuchen, falsche Herkunftsangaben bei Fahndungen zu vermeiden.

mit freundlichen Grüßen,

der braune mob e.V.

Vorstand

et alt.

Bitte beachten Sie, dass dieser Briefwechsel von uns öffentlich geführt wird, und wir dieses Anschreiben wie auch Ihre eventuelle Antwort zu Zwecken der Dokumentation und Aufklärung veröffentlichen.

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